KFW-FÖRDERUNG für den Einbruchschutz
Moderne Sicherheitstechnik vom Experten lohnt sich. Sie gibt Ihnen nicht nur ein gutes Gefühl, sondern zahlt sich auch finanziell aus. Gut zu wissen: Wer seine Immobilie zuverlässig gegen Einbruch schützt, hat Anspruch auf einen Zuschuss der KfW-Förderung.
So fördert die KfW Maßnahmen zum Einbruchschutz
Beim Einbruchschutz können Sie bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten für die ersten 1000 Euro Ihrer Investition durch die KfW bezuschussen lassen. Bei Summen, die darüber hinausgehen, sind es nur noch 10 Prozent. Die Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen, damit Sie die KfW-Förderung erhalten. Die Obergrenze liegt bei 15.000 Euro.
Mit der KfW-Förderung zum Zuschuss für Ihre Umbauten
Den Zuschuss für die Maßnahmen zum Einbruchschutz können Sie direkt bei der KfW beantragen. Die Förderbank hat für diesen und andere Zuschüsse ein eigenes Zuschussportal eingerichtet.
Liegt der Antrag bei der KfW vor, erhalten Sie entweder eine Sofort-Zusage oder eine Eingangsbestätigung. Auf diese folgen dann zeitnah die Vertragsunterlagen. Erst danach sollten Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Nach Abschluss der Arbeiten können Sie dann die Rechnung einreichen und die Auszahlung beantragen. Der Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz wird von der KfW direkt an Sie vergeben.
Berücksichtigen Sie, dass Sie erst mit den Arbeiten beginnen oder den Kaufvertrag unterschreiben sollten, wenn Sie den Antrag bereits gestellt haben.
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Wenn Sie weitere Informationen zur KfW-Förderung benötigen, dann können Sie uns jederzeit telefonisch unter 0211 86 66 10 erreichen oder schriftlich per Mail an info@goelzner.de. Natürlich können Sie uns auch in unserem Stadtgeschäft besuchen und vor Ort beraten lassen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!